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VwGH 9. 11. 1999, 99/05/0026 (BAURECHT)

JudikaturBaurechtZfV 2001/795ZfV 2001, 398

- Wr BauO (Abstände; unterirdische Bauten, keine Abstandsbestimmungen; begrünte Tiefgarage)

VwGH 09.11.1999, 99/05/0026

Soweit die Bf die Errichtung der Tiefgarage deshalb als unzulässig bekämpfen, weil sie unterhalb einer gärtner auszugestaltenden Fläche ausgeführt werden soll, sind sie durch das bewilligte Vorhaben in keinem subj-öff Recht verletzt worden, weil dies nur im Fall von Hochbauten in Frage kommt (VwGH 26.04.1994, 93/05/0298). Der Bereich der Tiefgarage liegt unter der Erde und wird begrünt, sodass die im Plandokument für den Bauplatz des mitbet Bauwerbers festgesetzte gärtner Gestaltung nicht behindert wird. Dass unterird Bauten nur in einem best Ausmaß über die Baufluchtlinien hervorragen dürften, ist der Festsetzung „G“ nicht zu entnehmen. Zutreffend hat schon die bel Beh auf das hg Erk 15.06.1976, ZI 229/76, verwiesen, wonach hinsichtl unterird Bauteile der Nachbar eine Abstandsverletzung nicht mit Recht geltend machen kann. Abw.

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