vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 7. 3. 2000, 98/05/0177 (BAURECHT)

JudikaturBaurechtZfV 2001/794ZfV 2001, 397

§ 2 Z 25 lit a Oö BauTG (Dachgeschoß, Geschoß über dem obersten Vollgeschoß, das zur Gänze oder zum überwiegenden Teil Wohn-, Betriebs- oder Aufenthaltszwecken dient und als solches nach außen optisch in Erscheinung tritt, wie durch Übermauerungen, Fenster im aufgehenden Außenmauerwerk oder in der Außenwand, ausgenommen Giebelwände udgl)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!