§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, schwer wiegendes Spannungsverhältnis zum Vorgesetzten und anderen öff Organen, Abberufung von der Funktion als Postenkommandant)
BerK 21.11.2000, GZ 86/8-BK/00
Mit dem angef Bescheid wurde der BW von seiner Funktion als Kommandant eines GP (VGr E2a, FGr 4) abberufen und als Sachbearbeiter der VGr E2a, FGr 1, zu einem GP eines benachbarten Bezirkes versetzt.