§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, Abberufung von Leitungsfunktion, schwer wiegendes dienstliches Spannungsverhältnis, Mangel an Führungsqualitäten, Vertrauensverlust)
§ 38 Abs 7 BDG 1979 (Versetzungsbescheid, vom Beamten zu vertretende Gründe) § 45 Abs 1 und 2 (Vorgesetztenpflichten, Bemühen um ordnungsgemäßen Dienstbetrieb und gedeihliche Zusammenarbeit, Fähigkeit zur Konfliktlösung)