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VwGH 3. 2. 2000, 99/07/0190 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2001/751ZfV 2001, 328

§ 12 Abs 2 WRG (Rechte, deren Berührung nach § 102 Abs 1 lit b Parteistellung begründen; rechtmäßig geübte Wassernutzungen, Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 , Grundeigentum)

§ 102 Abs 1 lit b WRG (Parteistellung, diejenigen, die zu einer Leistung, Duldung oder Unterlassung verpflichtet werden sollen oder deren Recht iSd § 12 Abs 2 sonst berührt werden; im Ausland liegende Rechte nicht erfasst)

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