§ 111 Abs 4 WRG (Anlagenbewilligung, mit Erteilung gelten die dafür erforderlichen Dienstbarkeiten als eingeräumt, bei tauglicher Konkretisierung im Bescheid ein Titel für die Verwaltungsvollstreckung; geändertes Vorhaben, nunmehr Führung eines Kanalastes, nicht mehr des Gesamtkanales über Grund des Servitutsbelasteten)
VwGH 21.10.1999, 99/07/0019