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VwGH 25. 11. 1999, 99/07/0044 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2001/740ZfV 2001, 325

§ 36 Abs 1 WRG (Anschluss- und Benutzungszwang, nähere Bestimmung bleibt der Landesgesetzgebung überlassen; Vollziehung ist auch diesfalls Bundessache; Vorstellungsbehörde ist daher der Landeshauptmann)

VwGH 25. 11. 1999, 99/07/0044

Wie VwGH 92/07/0163, 12. 3. 1993 = ZfVB 1994/4/1453.

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