§ 38 AVG (Vorfrage, Beurteilung, Aussetzung, Voraussetzungen, anhängiges Verfahren bei zuständiger Behörde; Belastungszeuge, Verfahren wegen falscher Zeugenaussage, noch keine Einleitung, keine Vorfrage)
§ 45 Abs 2 AVG (freie Beweiswürdigung; keine Bindung an die Beweiswürdigung einer anderen Behörde, hier des Strafgerichtes)