vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 28. 7. 1999, 97/09/0335 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2001/676ZfV 2001, 305

§ 9 Abs 7 VStG (Besondere Fälle der Verantwortlichkeit, Haftung juristischer Personen, Personengesellschaften des Handelsrechtes und eingetragener Erwerbsgesellschaften sowie physischer Personen, die Inhaber eines räumlich oder sachlich gegliederten Unternehmens sind für gegen zur Vertretung nach außen Berufene oder verantwortliche Beauftragte verhängte Geldstrafen, sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen und Verfahrenskosten; Solidarhaftung, gesetzliche Rechtsfolge einer Verwaltungsstrafe, notwendiger Bescheidabspruch, keiner; Rechtsfolgen eines bescheidmäßigen Abspruches über ex lege eingetretenen Rechtsfolgen, keine; Eintrittsvoraussetzungen, materielle und formelle Rechtskraft des verurteilenden Erkenntnisses)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!