§ 43 Abs 7 VwGG (Erkenntnis, Berichtigung ua von offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten; Kostenentscheidung mit irrtümlicher Anführung des Rechtsträgers der im UVS-Verfahren belangten Behörde statt des Rechtsträgers der belangten Behörde)
VwGH 26.01.2000, 99/12/0250