§ 37 Abs 2 KFG (Zulassung eines Kfz; Glaubhaftmachung des rechtmäßigen Besitzes oder der rechtmäßigen Innehabung aufgrund Abzahlungsgeschäft; wirtschaftliches Eigentum)
§ 10 Abs 1 WSHG (Voraussetzungen für Hilfeleistung; kein ausreichendes Einkommen zur Sicherung des Lebensbedarfes; vorhandenes Vermögen; Verwertbarkeit des Vermögens; Kraftfahrzeug; Zuordnung eines auf Antragsteller zugelassenen Kfz zu dessen Vermögen)