§ 2 Abs 1 KOVG (Gesundheitsschädigung ua durch unverschuldete Einwirkung von Waffen und Kampfmitteln als Folge militärischer Maßnahmen; Phosphorgranate, „sonstiges Kampfmittel“, Explosion, unvorsichtiges Verhalten eines minderjährigen Dritten, Überwiegen des militärischen Gefahrenbereiches)
VwGH 15.12.1999, 98/09/0211