§ 4 Abs 1 KOVG (Dienstbeschädigung, Kausalität; Schmerzen und Kreislaufstörung nach Kurbehandlung, alters- und anlagebedingte degenerative Abnützungserscheinungen; Verneinung der Kausalität)
§ 52 Abs 2 KOVG (Beschädigtenrente, Neubemessung; Abweisung eines Verschlimmerungsantrages)