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VwGH 24. 2. 2000, 98/02/0062 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2001/553ZfV 2001, 270

§ 102 Abs 2 KFG (Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers, Sicht des Lenkers, Beleuchtung; hinteres Kennzeichen, Unlesbarkeit infolge Verschmutzung, Lenkerpflichten auch nach Fahrtantritt)

VwGH 24.02.2000, 98/02/0062 (Amtsbeschwerde)

Beschw des BMWV gegen die Einstellung eines VerwStrafVerf nach § 102 Abs 2 KFG. In diesem war dem MitBet zur Last gelegt worden, er habe ein KFZ gelenkt, obwohl das hintere Kennzeichen durch Verschmutzung unlesbar gewesen sei.

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