§ 102 Abs 2 KFG (Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers, Sicht des Lenkers, Beleuchtung; hinteres Kennzeichen, Unlesbarkeit infolge Verschmutzung, Lenkerpflichten auch nach Fahrtantritt)
VwGH 24.02.2000, 98/02/0062 (Amtsbeschwerde)
Beschw des BMWV gegen die Einstellung eines VerwStrafVerf nach § 102 Abs 2 KFG. In diesem war dem MitBet zur Last gelegt worden, er habe ein KFZ gelenkt, obwohl das hintere Kennzeichen durch Verschmutzung unlesbar gewesen sei.