§ 17 FrG 1992 (Ausweisung; keine Verpflichtung zur Ausreise in einen bestimmten Staat)
VwGH 09.09.1999, 98/21/0032
Für die Richtigkeit des Ausweisungsbescheides ist nicht maßgeblich, ob und in welchem Staat der Fremde iSd § 37 Abs 1 oder 2 FrG bedroht ist. Denn mit der Ausweisung ist ausschließl die Verpflichtung des Fremden verbunden, unverzügl auszureisen; es wird damit jedoch nicht (auch) ausgesprochen, in welchen Staat er auszureisen habe oder dass er allenfalls abgeschoben werde. Die Frage der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat stellt sich etwa im Rahmen eines Feststellungsverf nach § 54 FrG oder in einem Verf betreffend die Erteilung eines Abschiebungsaufschubes, nicht jedoch im Verf betreffend eine Ausweisung gem § 17 FrG. Abw.