§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; nicht bloß individuell gegen Einzelnen gerichtete Maßnahmen, auch zielgerichtet gegen Dritte aufgrund von FIKonvGründen gerichtete Handlungen i5 einer Gruppenverfolgung maßgeblich; vermehrte Übergriffe auf albanischstämmige Zivilbevölkerung durch serbisch dominierte Behörden seit Überfall auf eine Polizeipatrouille am 28. 2. 1998 in ZentralKosovo; Gefahr der Ausweitung auch auf angrenzende Gebiete; notorische Tatsachen von Asylbehörden zu beachten)