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VwGH 28. 9. 1999, 99/05/0148 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2001/49ZfV 2001, 53

§ 50 Wr BauO (Ansuchen um die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen, Verpflichtung zum Ersatz der Kosten für den Erwerb und die Freimachung der Grundflächen, wenn die Gemeinde abzutretende Grundflächen bereits erworben; Neubemessung, wenn der Erwerb mehr als fünf Jahre zurückliegt; maßgebende Sach- und Rechtslage; Heranziehung der Grundstückspreise zum Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde nach langer Dauer des Verwaltungsverfahrens)

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