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VwGH 31. 8. 1999, 99/05/0095 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2001/46ZfV 2001, 52

§ 5 Abs 1 Bgld BauG (Fehlen eines Bebauungsplanes, Zulassung von Bebauungsweisen; Festlegung im Bescheid erforderlich)

§ 5 Abs 2 Bgld BauG (bei allen Bebauungsweisen; vom Hauptgebäude 3 m gegen die hintere Grundstücksgrenze einzuhalten)

§ 5 Abs 3 Bgld BauG (Ausnahmen von Abs 1 und 2; Festlegung von Baulinien und zwingenden Baulinien; Berücksichtigung des Anrainerschutzes, der Baugestaltung und der örtlichen Gegebenheiten; Begründungspflicht; Baulinie im Bescheid festzulegen)

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