§ 27 Abs 1 Stmk BauG 1995 (Bauverhandlung, Kundmachung; Verlust der Parteistellung, wenn keine Einwendungen erhoben)
§ 27 Abs 2 Stmk BauG 1995 (ebenso; Wiedererlangung bei Nachweis, dass ohne Verschulden gehindert, die Parteistellung beizubehalten; Erhebung von Einwendungen; bis 8 Wochen ab Baubeginn)