§ 123 Abs 1 BDG 1979 (Einleitungsbeschluss, Begründung, fundierte Disziplinaranzeige)
BerK 10.07.2000, GZ 64/6-BK/00
Eine im Verdachtsbereich sachverhaltsmäßig entsprechend fundierte DiszAnz kann als Grundlage für die Einleitung eines DiszVerf ausreichen, weil die DK nicht gezwungen ist, vor der Erlassung des EinIBeschl über die DiszAnz hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen (ua VwGH 20.04.1995, 93/09/0359).