§ 123 Abs 1 BDG 1979 (EinIBeschl, ausreichender Verdacht von Dienstpflichtverletzungen, Grobprüfung hinsichtlich Einstellungsgründe nach § 118 )
§ 123 Abs 3 BDG 1979 (keine Zuständigkeit der BerK selbst einen EinIBeschl zu fassen)
BerK 22.08.2000, GZ 60/8-BK/00