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VfGH 26. 6. 2000, G 39/00 (ZIVIL- UND STRAFRECHTSWESEN)

JudikaturZIVIL- UND STRAFRECHTSWESENZfV 2001/348ZfV 2001, 138

§ 90c StPO (Diversion; Mitteilung des Staatsanwaltes; unmittelbare Betroffenheit in subjektiven Rechten)

VfGH 26.06.2000, G 39/00

Gegen den ASt wurde - gem einer seinem A beiliegenden „Mitteilung" der Staatsanwaltschaft - Strafanzeige wegen des Vergehens nach § 88 Abs 1 StGB infolge eines vom ASt verschuldeten Verkehrsunfalles erhoben. Mit dieser Mitteilung wurde dem ASt (gern § 90c Abs 4 StPO) mitgeteilt, dass ein Strafverf wegen dieses Tatvorwurfes unterbleibe, wenn er (im Rahmen der Diversion) einen bestimmten Geldbetrag zahlen würde.

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