keine Verletzung
Vorlagepflicht an den EuGH des Obersten Patent- und Markensenates im Löschungsstreit im Falle einer klärungsbedürftigen Auslegungsfrage.
VfGH 30.11.1999, B 889/97
keine Verletzung
Vorlagepflicht an den EuGH des Obersten Patent- und Markensenates im Löschungsstreit im Falle einer klärungsbedürftigen Auslegungsfrage.
VfGH 30.11.1999, B 889/97