§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Versäumung einer Frist, Wiedereinsetzung; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, minderer Grad des Versehens; Unterfertigung eines Schriftsatzes durch Rechtsanwalt, falsche Adressierung; Auffallenmüssen)
VwGH 09.09.1999, 99/06/0132