§ 68 Abs 1 AVG (Anbringen auf Abänderung eines rechtskräftigen Bescheides, Zurückweisung; Identität der Sache; Änderung des Sachverhaltes)
§ 14 Abs 1 PassG (Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches und Änderung des Reisepasses; Versagung bei Rechtfertigung der Annahme von Missbrauch durch bestimmte Tatsachen)