§ 56 AVG (Bescheid; Bestandteile; Merkmale; Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung; normativer Abspruch; Fehlen der ausdrücklichen Bezeichnung als Bescheid)
VwGH 21.09.1999, 97/08/0111
Am 24. 11. 1992 beantragte die Bfin die Übernahme von Kosten für die Durchführung einer Zahnarztleistung in Ungarn nach dem Wr SHG. Hierauf richtete der Magistrat der Stadt Wien, Sozialreferat für den 7. Bezirk, am 7. 10. 1996 an die Bfin folgendes Schreiben: