§ 32 Abs 2 VStG (Verfolgungshandlung, Begriff; Rechtshilfeersuchen)
VwGH 26.11.1999 99/02/0251 Amtsbeschwerde
Im BeschwFall wurde in dem an die BH Klagenfurt gerichteten Rechtshilfeersuchen der Beh erster Inst eine Konkretisierung der dem MitBet zur Last gelegten VerwÜbertretung dadurch vorgenommen, dass „um niederschriftl Einvernahme des Beschuldigten hinsichtl der Anzeigenangaben im Hinblick auf die Einleitung eines ordentl StrafVerf" ersucht wurde, wobei die im angeschlossen gewesenen VerwAkt enthaltene Anzeige alle wesentl Tatumschreibungsmerkmale enthält. Da somit noch innerhalb der Verjährungsfrist eine taugl Verfolgungshandlung gesetzt wurde, ist hinsichtl der dem MitBet zur Last gelegten VerwÜbertretung Verjährung nicht eingetreten. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.