§ 45 Abs 1 VwGG (verwaltungsgerichtliches Verfahren, Wiederaufnahme, taxative Aufzählung der Gründe; Berichtigungsantrag hinsichtlich Zurückweisung eines nach Abschluss des Verfahrens gestellten Kostenbegehrens, keine Umdeutung als Wiederaufnahmsantrag)
VwGH 09.09.1999, 96/06/0020