§ 25 Abs 1 AIVG (Ersatz unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes bzw Notstandshilfe; Voraussetzungen; Erkennenmüssen, dass die LLeistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührt; Kenntnis vn tatsächlichen Erhalt des Arbeitslosengeldes bzw der Notstandshilfe)
VwGH 21.09.1999, 99/08/0084