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VwGH 21. 9. 1999, 99/08/0041 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2001/180ZfV 2001, 95

§§ 357 ff ASVG (Parteiengehör; Vorhalt von Ergebnissen des Beweisverfahrens)

VwGH 21.09.1999, 99/08/0041

Die bf PVA hatte mit B vom 10. 9. 1997 den A des Bf aufBeitragsentrichtung gem § 227 Abs 1 und 3 ASVG mit der Begründung abgewiesen, dieser habe entsprechende Nachweise über Schul- und Studienzeiten nicht vorgelegt. Im Einspruchsverf hat die bei Beh (wie aus einem Aktenvermerk vor Einholung dieser Unterlagen vom 5. 8. 1998 hervorgeht nach Rücksprache mit dem zuständigen Referenten der bf Partei) Schul- und Studienunterlagen eingeholt und auf deren Grundlage - ohne der bf PVA dazu Parteiengehör zu gewähren - den angef B erlassen.

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