§ 14 Abs 1 Z 3 PassG (Reisepass, Versagung der Ausstellung, durch Tatsachen gerechtfertigte Annahme der Benutzung des Reisepasses, um sich einer eingeleiteten gerichtlichen Strafverfolgung oder Strafvollstreckung im Inland zu entziehen; begangenes Verbrechen nach dem VerbotsG)
§ 3g VerbotsG (Strafnorm, Betätigung im nationalsozialistischen Sinn; Verfassungsnorm)