§ 26 Abs 2 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Gewerbeausübung, Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs 3 , Nachsicht, Voraussetzungen; Vorliegen liquider Mittel; exekutiv betriebene Forderungen, behauptete Ratenvereinbarungen, Nachweis durch Zahlungsbelege, keine)
VwGH 22.12.1999, 99/04/0191