§ 8 AVG (Partei; Miteigentümer hinsichtlich Bauauftrag, der an bestimmten Adressaten gerichtet; keine Parteistellung)
- (Bescheid, verwaltungspolizeilicher Auftrag, Adressat; Personen, die nicht Adressat des Bescheides nicht berufungslegitimiert)
§ 8 AVG (Partei; Miteigentümer hinsichtlich Bauauftrag, der an bestimmten Adressaten gerichtet; keine Parteistellung)
- (Bescheid, verwaltungspolizeilicher Auftrag, Adressat; Personen, die nicht Adressat des Bescheides nicht berufungslegitimiert)