§ 56 AVG (Bescheid; Bestimmbarkeit des Adressaten, Auslegung des normativen Gehalts iVm der Adressierung; mehrere Anträge, dezidierter Abspruch über einen Antrag, Erkennbarkeit der Erledigung der Anträge weiterer Personen aus der Adressierung)
VwGH 21.10.1999, 98/20/0474, 99/20/0231