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VwGH 24. 6. 1999, 98/20/0453 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2000/2189ZfV 2000, 938

Art II Abs 2 lit D Z 43a EGVG (unabhängiger Bundesasylsenat, mündliche Verhandlung; keine, wenn Sachverhalt nach Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens und schlüssiger Beweiswürdigung der Behörde erster Instanz festgestellt ist)

VwGH 24.06.1999, 98/20/0453

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