vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 16. 9. 1999, 99/07/0070 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2000/2173ZfV 2000, 933

§ 51e Abs 4 VStG idF BGBl I 1998/158 (Ladung der Parteien zur Verhandlung, mindestens zwei Wochen zur Vorbereitung von der Zustellung der Ladung an; gilt nicht bei Vertagungen)

VwGH 16.09.1999, 99/07/0070

Das VStG enthält ausdrückl Regelung darüber, ob die Anordnung des § 51e Abs 4 VStG, dass die Parteien so rechtzeitig zur Verhandlung zu laden sind, dass ihnen von der Zustellung der Ladung an mindestens 2 Wochen zur Vorbereitung zur Verfügung stehen, sich ledigl auf die erstmalige Ladung zur Verh bezieht oder ob diese Frist auch bei jeder Vertagung eingehalten werden muss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!