§ 5 Abs 1 VStG (Schuld, Verschulden; Ausschluss, keiner; Rechtsunsicherheit, Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung des bekannt gegebenen Sachverhaltes durch Arbeitsamt, Auskunftserteilung nach 10 Monaten)
§ 4 AuslBG (Arbeitskräfteüberlassung, wahrer wirtschaftlicher Gehalt; Werkvertrag, keiner; Montagearbeiten, Vor- und Hilfsarbeiten für Einbau einer Aufzugsanlage)