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VwGH 30. 6. 1999, 97/04/0230 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2000/2168ZfV 2000, 932

§ 51d VStG (Rechtsschutz durch unabhängige Verwaltungssenate, Parteien, ua wer nach Verwaltungsvorschriften Recht zur Berufung hat, Inhaber prozessualer Parteienrechte; hier Parteiengehör)

§ 51 Abs 2 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung, Absehen, Strafberufung, notwendige Mitteilung an Berufsgegner, Einräumung der Möglichkeit einer Beantragung einer Verhandlung; hier keine)

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