§ 26 Abs 3 VwGG (Verfahrenshilfeantrag; Verfassungsgerichtshof; Unterbrechungswirkung, keine; Verwaltungsgerichtshofbeschwerde verspätet)
VwGH 20.08.1999, 99/19/0104
Der angef B wurde dem Bf am 10. 3. 1999 zugestellt; die sechswöchige Frist zur Erhebung von Beschw an die GH des öff Rechts gegen diesen B endete daher mit Ablauf des 21. 4. 1999.