Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation; subjektive Rechtsverletzung, keine bei Amts- oder Formalpartei; Parteistellung nur aufgrund gesetzlicher Anordnung; keine für Straßenerhalter im Verfahren nach § 45 StVO )
§ 45 Abs 2, 3 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen, Ausnahmen auf Antrag, Bewilligungsverfahren)