§ 38 Abs 1 Z 4 VwGG (Beschwerdepunkte; Festlegung des Prozessgegenstandes des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens)
VwGH 06.10.1999, 99/01/0390
Was das Vorbringen des Bf (Asylwerber) betrifft, er sei in seinem subj Recht, seinen Aufenthalt frei zu wählen, bzw in seinem subj Recht auf Erteilung einer AufenthaltsBew verletzt worden, so konnte er durch den angef B (Zurückw des AsylA wegen Drittstaatsicherheit in Ungarn) in diesen von ihm in der VwGH-Beschw (ausdrückl als Beschwerdepunkte) bezeichneten Rechten nicht verletzt sein, weil mit dem angef B über die Zurückw eines AsylA gem § 4 AsylG 1997, und nicht über eine AufenthaltsBew nach dem FrG abgesprochen wurde.