§ 7 Abs 3 Z 4 FSG (bestimmte Tatsache, Geschwindigkeitsüberscheitung um mehr als 40 km/h im Ortsgebiet; Autostraße)
VwGH 24.08.1999, 99/11/0234
Unter Ortsgebiet ist nach der LegalDef des § 2 Abs 1 Z 15 StVO das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ (§ 53 Z 17a ) und „Ortsende“ (§ 53 Z 17b ) zu verstehen. Eine Best, die Autostraßen davon ausnimmt, besteht nicht, weshalb auch innerhalb der gen Hinweiszeichen befindl Autostraßen zum Ortsgebiet gehören. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer derartigen Autostraße ist daher - unabhängig davon, welche Geschwindigkeit dort im Konkreten zul war - im Ortsgebiet begangen worden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich Autostraßen für den Schnellverkehr eignen (§ 43 Abs 3 lit b StVO 1960).