§ 26 Abs 3 FSG (Höchstgeschwindigkeitsüberschreitungen nach § 7 Abs 3 Z 4 , Entziehungszeit bei der zweiten Begehung einer derartigen Übertretung innerhalb von 2 Jahren; erste Übertretung kann auch bereits vor Inkrafttretung des FSG begangen worden sein)
VwGH 24.08.1999, 99/11/0222