§ 28 Abs 1 GewO 1994 (Nachsicht von der Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Befähigungsnachweis; Berücksichtigung der allenfalls gegebenen Möglichkeit einer Anerkennung der Qualifikation im Wege des § 373c, keine; Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzungen, allenfalls Sachverständigenbeweis)
§ 373c GewO 1994 (EWR-Anpassungsbestimmungen; Befähigungsnachweis, Nachsicht für Angehörige einer EWR-Vertragspartei)