§ 1 Abs 2 GewO 1994 (Geltungsbereich, Gewerbsmäßigkeit, keine bei Tätigkeiten zur Befeiung des Eigenbedarfs des Handelnden; Schotterentnahme zur Errichtung einer bereits genehmigten Betriebsanlage des identen Betriebsinhabers; weitere Kriterien, ua Regelmäßigkeit und Entgeltlichkeit; ausreichende Feststellungen, keine)
§ 74 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Begriff)