§ 15 FrG 1997 (Niederlassungsbewilligung, weitere; Einleitung eines aufenthaltsbeendigenden Verfahrens; Wegfall der Entscheidungspflicht; Übergangsregelung; analoge Anwendung; erstinstanzliche Fremdenpolizeibehörde; Einstellung des Aufenthaltsverbotsverfahrens)