§ 26 Abs 1 Stmk BauG 1995 (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; keines hinsichtlich Einhaltung der Widmung Freiland; kein subjektives Recht iZm der beantragten konkreten Nutzungsänderung eines Baus im Freiland)
VwGH 27.05.1999, 98/06/0052