§ 7 Abs 1 Z 2 lit a und b Sbg BauPolG (Bauverfahren, Parteistellung der Nachbarn; Abstellen auf die Entfernung von den Fronten des Baues; bei Bauten über 300 m3 alle Grundstückseigentümer bis 15 m von den Fronten; Maßnahme betreffend Teil eines Gebäudes; Heranziehung der Kubatur und den Abstand von den Fronten des Gesamtgebäudes)
VwGH 22.04.1999, 98/06/0034