§ 2 Abs 2 lit c AuslBG (Beschäftigung, Verwendung in Ausbildungsverhältnis)
§ 3 Abs 5 AuslBG (Ausnahme von Beschäftigungsbewilligungspflicht, bloßer Ausbildungszweck ohne Entgeltanspruch)
§ 32 Abs 2 lit b FrG (Zurückweisung bei Grenzkontrolle, Berechtigung zur sichtvermerksfreien Einreise, Annahme der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung; „Erwerbstätigkeit“, Auslegung anhand AuslBG; Aufenthalt zu Ausbildungszwecken, Kostentragung durch inländisches Unternehmen, Naturallohn, entgeltliches Beschäftigungsverhältnis)