§ 8 Abs 4 Sbg AbfallG 1991 (Befreiung von der Pflicht zur Abfuhr durch die Gemeinde; Eigenanlage oder nachweisliche Inanspruchnahme eines Abfuhrsystems, das eine bessere Trennung und Verwertung der Abfälle als bei der Abfuhr durch die Gemeinde ermöglicht)
VwGH 16.09.1999, 99/07/0123